Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der LW Immo GmbH und ihren Kunden. Die LW Immo GmbH bietet Dienstleistungen im Bereich Generalunternehmer, Bauträger, Baumanagement, Architektur, Immobilientreuhänder, Planung und Buy-to-let-Modelle an.


2. Angebote
Ist dem Empfänger ein von der LW Immo GmbH angebotenes Objekt bereits bekannt, hat dies der Empfänger unverzüglich und schriftlich z.Hd. der Geschäftsführung von der LW Immo GmbH mitzuteilen. Andernfalls gilt die Anbotstellung als anerkannt.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit der LW-Immo GmbH bedeutet die Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen.


3. Vertragsschluss und Vertragsdauer
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der LW Immo GmbH kommt durch die Bestellung von Dienstleistungen oder den Abschluss von Aufträgen bzw. Verträgen zustande. Die Vertragsdauer richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien.


4. Nebenkosten von Kaufverträgen
– Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung. 3,5%
(Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
– Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht) 1,1%
– Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
– Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
– Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen – Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.
– Allfällige Anliegerleistungen auf Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.)


5. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen
– Grundbuchseintragungsgebühr 1,2%
– Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung 0,6%
– Kosten der Errichtung der Schuldurkunde nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
– Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif
– Kosten der allfälligen Schätzung laut Sachverständigentarif
– Vermittlungsprovision darf den Betrag von 2% der Darlehenssumme nicht übersteigen, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß § 15 Abs 1 IMVO steht. Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf die Provision oder sonstige Vergütung 5% der Darlehenssumme nicht übersteigen.


6. Vermittlungshonorar für Leistungen, Aufträge odgl.
(1) Der Auftraggeber ist zur Zahlung einer Provision für den Fall verpflichtet, dass das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit der LW-Immo GmbH mit einem Dritten zustande kommt.
(2) Die LW-Immo GmbH hat auch dann Anspruch auf Provision, wenn auf Grund seiner Tätigkeit zwar nicht das vertragsgemäß zu vermittelnde Geschäft, wohl aber ein diesem nach seinem Zweck wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt (z.B.: Miete statt Kauf).
(3) Der LW-Immo GmbH steht keine Provision zu, wenn er selbst Vertragspartner des Geschäfts wird. Dies gilt auch, wenn das mit dem Dritten geschlossene Geschäft wirtschaftlich einem Abschluss durch die LW-Immo GmbH selbst gleichkommt. Bei einem sonstigen familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis zwischen der LW-Immo GmbH und dem vermittelten Dritten, das die Wahrung der Interessen des Auftraggebers beeinträchtigen könnte, hat die LW-Immo GmbH nur dann einen Anspruch auf Provision, wenn er den Auftraggeber unverzüglich auf dieses Naheverhältnis hinweist.
(4) Der Anspruch auf Provision entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts bzw. Auftrages.
(5) Der Provisionsanspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit ihrer Entstehung fällig.
(6) Die Höhe des Honorars bzw. die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Pacht-, Miet- oder Kaufpreis oder des vermittelten Auftrages zzgl. 20% Ust..


7. Besondere Provisionsvereinbarungen
§ 15 (1) Eine Vereinbarung, wonach der Auftraggeber, etwa als Entschädigung oder Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung, auch ohne einen der LW-Immo GmbH zurechenbaren Vermittlungserfolg einen Betrag zu leisten hat, ist nur bis zur Höhe der vereinbarten oder ortsüblichen Provision und nur für den Fall zulässig, dass

– das im Vertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt;
– mit dem von der LW-Immo GmbH vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt;
– das im Vertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm von der LW-Immo GmbH bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekannt gegeben hat, oder
– das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird.
– (2) Eine solche Leistung kann bei einem Alleinvermittlungsauftrag weiters für den Fall vereinbart werden, dass
der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird;
– das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist, oder
– das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Verkäufer zustande gekommen ist.

Eine Vereinbarung nach § 15 MaklerG ist bei Maklerverträgen mit Verbrauchern schriftlich zu treffen.


8. Honorar bei Kaufverträgen
Die Höhe des Honorars bzw. die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Pacht-, Miet- oder Kaufpreis. Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung 1996 jeweils zzgl. 20 % USt.

bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
– Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
– Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht
– oder vereinbarungsgemäß begründet ist (wird)
– Unternehmen aller Art
– Abgeltungen für Superädifikate auf dem Grundstück

bei einem Wert
– bis EUR 36.336,42: 4%
– von EUR 36.336,42 bis EUR 48.448,58: EUR 1.453,46
– ab EUR 48.448,58: 3%


9. Honorar bei Bestandsverträgen
Höchstprovision gemäß §§ 19ff IMV 1996, jeweils zzgl. 20 % USt. bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art und sonstiger Gebrauchs- und Nutzungsrechte.

Vertragsdauer
– unbestimmte Zeit / Frist mehr als 3 Jahre
– Frist mindestens 2 höchstens 3 Jahre
bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit
– Frist weniger als 2 Jahre
bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre
bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit
– Untermietverträge über einzelne Wohnräume unabhängig von Dauer

Vermieter/Leasinggeber
– 3 Bruttomonatsmietzinse
bzw. Monatsentgelte
– 3 Bruttomonatsmietzinse
– 1 Bruttomonatsmietzins

Mieter/Leasingnehmer
– 2 Bruttomonatsmietzinse
bzw. Monatsentgelte
– 1 Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse
Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse
– 1 Bruttomonatsmietzins


10. Rücktrittsrechte
(1) Ein Auftraggeber(Kunde), der Verbraucher (§ 1 KSchG) ist und seine Vertragserklärung
– am Tag der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjektes abgegeben hat,
– seine Erklärung auf den Erwerb eines Bestandrechts (insbes. Mietrechts), eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts oder des Eigentums gerichtet ist, und zwar
– an einer Wohnung, an einem Einfamilienwohnhaus oder einer Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeignet ist, und dies
– zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen dienen soll; kann binnen einer Woche schriftlich seinen Rücktritt erklären.

Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine Zweitschrift der Vertragserklärung und eine Rücktrittsbelehrung erhalten hat, dh. entweder am Tag nach Abgabe der Vertragserklärung oder, sofern die Zweitschrift samt Rücktrittsbelehrung später ausgehändigt worden ist, zu diesem späteren Zeitpunkt. Das Rücktrittsrecht erlischt jedenfalls spätestens einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung. Die Vereinbarung eines Angelds, Reugelds oder einer Anzahlung vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 30 a KSchG ist unwirksam.

(2) Rücktrittsrecht bei „Haustürgeschäften“ nach § 3 KSchG
Ein Auftraggeber (Kunde), der Verbraucher (§ 1 KSchG) ist und seine Vertragserklärung
– weder in den Geschäftsräumen der LW-Immo GmbH abgegeben,
– noch die Geschäftsverbindung zur Schließung des Vertrages mit der LW-Immo GmbH selbst angebahnt hat,

kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche schriftlich seinen Rücktritt erklären. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn dem Verbraucher eine „Urkunde“ ausgefolgt wurde, die Namen und Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben und eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält.

Anmerkung: Nimmt der Verbraucher z.B. auf Grund eines Inserates der LW-Immo GmbH mit diesem Verbindung auf, so hat der Verbraucher selbst angebahnt und daher – gleichgültig, wo der Vertrag geschlossen wurde – kein Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG.

(3) Das Rücktrittsrecht bei Nichteintritt maßgeblicher Umstände (§ 3 a KSchG)
Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag schriftlich zurücktreten, wenn

ohne seine Veranlassung,
– maßgebliche Umstände,
– die vom Unternehmer als wahrscheinlich dargestellt wurden,
– nicht oder in erheblich geringerem Ausmaß eingetreten sind.

Maßgebliche Umstände sind
– die erforderliche Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten,
– steuerrechtliche Vorteile,
– eine öffentliche Förderung oder die Aussicht auf einen Kredit.

Die Rücktrittsfrist beträgt eine Woche ab Erkennbarkeit des Nichteintritts für den Verbraucher, wenn er über dieses Rücktrittsrecht schriftlich belehrt wurde. Das Rücktrittsrecht endet aber jedenfalls einen Monat nach beidseitiger vollständiger Vertragserfüllung.

Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:
– Wissen oder wissen müssen des Verbrauchers über den Nichteintritt bei den Vertragsverhandlungen.
– Im einzelnen ausgehandelter Ausschluss des Rücktrittsrechtes (formularmäßig nicht abdeckbar).
– Angemessene Vertragsanpassung.


11. Datenschutz
Die LW Immo GmbH verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


12. Haftungsausschluss
Die LW Immo GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Website oder der angebotenen Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der LW Immo GmbH.


13. Widerrufsrecht und Rückgaberecht
Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht für Dienstleistungen, die von der LW Immo GmbH erbracht werden, da es sich um individuell erbrachte Leistungen handelt.


14. Urheberrecht und geistiges Eigentum
Alle Inhalte, Designs, Marken und sonstige geistige Eigentumsrechte auf unserer Website sind Eigentum der LW Immo GmbH und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht verwendet werden.


15. Schlussbestimmungen
Diese AGB unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Kitzbühel, Österreich.


16. Änderung der AGBs
Die LW Immo GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft.


17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.